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Geschäftsbedingungen

1. Preise


Alle genannten Preise sind Brutto und beinhalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten bei Vorabüberweisung, bei Abholartikeln und Selbstabholung bar oder mit Karte bei Warenübergabe. Bei Lieferaufträgen per Nachnahme werden zu den Transportkosten pauschal 15,00 € für den Mehraufwand berechnet, welche bei Anlieferung zusammen mit dem Mietzins an den Fahrer in bar zu zahlen ist. Dieser Service ist auf Lieferungen bis max. 50 km begrenzt. Für den Zahlungswunsch bis zu 10 Tage nach der Veranstaltung (Kreditgewährung) wird ein Aufschlag von 20% auf alle Preise erhoben. (Bonität vorausgesetzt, ca. 14 Tage Bearbeitungszeit). Abholartikel werden zu den auf unserer Internetseite beschriebenen Zeiten ausgegeben und zurück genommen. Für Buchungen an Werktagen ist dann eine Tagesmiete, für Buchungen für Samstag oder Sonntag eine Wochenendmiete zu zahlen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist je Folgetag eine weitere Miete zu zahlen.
Bei Warenausgabe vor oder Rücklieferungen nach den genannten Zeiten, wird je eine weitere Tagesmiete fällig. Sollte durch zu spät zurück gelieferter Ware für einen Folgetermin höherwertige Artikel ausgegeben werden müssen oder Fremdanmietungen nötig sein, hat der Verursacher diese Mehrkosten auch zu tragen. Abholartikel können auch geliefert werden, bei Direktfahrten werden hierfür für die ersten 0–10 km 60,00 €, für jeden weiteren Kilometer 3,00 € je Einfachkilometer berechnet. Mindestens jedoch 60,00 €. Manche Artikel können auch mit Paketdiensten verschickt werden, hierbei werden auf Grund der langen Transportwege sieben Mieteinheiten plus Versand- und Verpackungskosten berechnet. Der Rücktransport geht dann zu Lasten des Mieters und ist umgehend nach der Veranstaltung zu veranlassen. Bei nachweißlich späterem Rückversand werden die entsprechenden Tagesmieten sowie evtl. Kosten für Fremdanmietungen dem Mieter nachbelastet.
Lieferartikel beinhalten die Anlieferung und den Aufbau sowie den Abbau und Abtransport im Umkreis von 10 km ab Standort Bonn. Für weitere Transporte werden pro km Aufpreise erhoben, welche sich je nach Fahrzeug (PKW, LKW) zwischen 3,00 € und 4,80 € bewegen.
Serviceartikel beinhalten die Anfahrt bis max. 50 km ab Standort Bonn, den Aufbau der Attraktion mit Hilfestellung des Mieters (siehe Artikelbeschreibung), max. 5 Stunden Betreuung/Bedienung der Attraktion (Teilweise auch mit Helfer des Mieters, siehe Artikelbeschreibung), Abbau der Attraktion mit Hilfe des Mieters (siehe Artikelbeschreibung) und Abtransport.
Weitere Lieferung sind gegen Aufpreis, längere Einsatzzeiten für 40,00 €/Stunde/Person möglich. Ob eine Verlängerung der Einsatzzeit möglich ist, sollte vor Veranstaltungsbeginn geklärt werden. Der Vermieter bzw. sein Erfüllungsgehilfe hat das Recht, eine gebuchte Attraktion zu schließen, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass durch den weiteren Betrieb eine Gefahr für Mensch und Gerät entstehen können. Unsere Mietartikel dürfen nicht außer Landes gebracht/genutzt werden.


2. Lieferung/Abholung
Wünscht der Mieter die Anlieferung eines Artikels, so beinhaltet dieses den Transport der bestellten Artikel bis zur Bordsteinkante des Kunden. Für eventuelle Treppentransporte oder ähnliches hat der Mieter Sorge zu tragen. Bei Buchung von sperrigen Artikeln (z.B. Kickertisch, Hau den Lukas, Bull-Riding, Menschenkicker usw.) hat der Mieter zum Aus- und Einladen kurzzeitig Helfer zu stellen. Gegen Aufpreis können aber auch Helfer von und dazu gebucht werden. Gegen Aufpreis können auch weitere Transporte, Zerlegen oder Montieren der Ware sowie der Auf- und Abbau hinzugebucht werden. Vereinbarte Abhol- und Rücklieferzeiten sind unbedingt einzuhalten, da sonst eine weitere Tagesmiete fällig wird. Folgekosten, welche durch abweichende Übergabezeiten entstehen (z.B. Anmietungen von Ersatzartikeln, welche zur Einhaltung anderer Verträge benötigt werden) sind ebenfalls vom Verursacher zu zahlen. Bei Abholungen von Artikeln sind diese stets komplett und vollzählig an den Abholer zu übergeben, so, wie Sie sie auch erhalten haben. Fehlende Teile haben eine Mietverlängerung des Artikels bis zur Komplettierung zur Folge. Fehlende Teile sind vom Mieter unverzüglich an unser Abhollager nachzuliefern.


3. Vertragsabschluss/Gültigkeit
Aufträge kommen verbindlich zustande, wenn der Mieter uns persönlich, per Telefon, Brief oder Mail kontaktiert und uns gegenüber den verbindlichen Mietwunsch äußert. Daraufhin verschicken wir eine gleichlautende Auftragsbestätigung mit der Bitte um Überprüfung der erhaltenen Angaben. Die Richtigkeit bestätigt der Mieter per Unterschrift. Alternativ genügt auch eine Empfangs- und Einverständniserklärung des Mieters per Mail. Der Vertrag kommt bereits bei der Bestellung zu Stande, nicht erst mit der Unterschrift bzw. Bestätigung über die Richtigkeit der gemachten Angaben. Das Verweigern der Überprüfung durch Unterschrift oder Mail hat nicht die Aufhebung des Vertrags zur Folge, da dieser Wunsch nur durch eine schriftlich eingereichte Stornierung möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung nicht unter das Fernabsatzgesetzt fällt (§312g, 9.), daher ist kein Widerruf möglich.


4. Zahlungen
Abholartikel sind in der Regel bar oder per Karte bei Übergabe der gemieteten Artikel an den Mieter oder seinen Bevollmächtigten ohne Abzug zu entrichten. Auf Wunsch erstellen wir vorab eine Rechnung, welche dann bis zu 4 Tage vor Warenübergabe zu begleichen ist. Keine Warenübergabe ohne Zahlungseingang!
Verbrauchsmaterialien werden, da in Kommission überlassen, bei Rücknahme der gemieteten Artikel nach Verbrauch bzw. Anbruch in abgerechnet. Nachforderungen, welche auf Rechnung gezahlt werden sollen, sind innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Für später eingehende Zahlungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. Sollte darüber hinaus eine zweite Mahnung nötig sein, wird hierfür eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € berechnet. Bei Buchung von Artikeln oder Leistungen, welche eine An- und Abfahrt zum Mieter bedürfen, ist der gesamte Mietzins bzw. die Künstlergage vor Auslieferung bzw. Auftritt zu überweisen, so dass der Betrag bis zu 4 Tage vor der Veranstaltung bei uns gutgeschrieben ist. Nur so ist ein reibungsloser Ablauf und eine Kontrolle der Zahlungseingänge gewährleistet. Bar / Kartenzahlungen bei Lieferung sind nur in besonderen Ausnahmefällen und gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 15,00 € möglich. Bleibt die vereinbarte Mietzahlung aus, hat der Vermieter das Recht, vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Mieter zu verlangen. Dieser Schadenersatz entspricht in der Regel dem des vereinbarten Mietzinses bzw. Gage. Bei Langzeitanmietung (z.B. Imbisswagen, Zelte, Toilettenwagen usw. ) muss der Mietzins jeweils bis zu 4 Tage vor dem Folgemonat gutgeschrieben sein. Verspätete Zahlungen haben die sofortige Abholung des Artikels zur Folge, wobei die Zahlungsverpflichtung nicht ausgesetzt wird. Nach Eingang der Zahlung kann der gemietete Artikel gegen Zahlung der entstandenen Transportkosten erneut geliefert werden.


5. Haftung/Versicherung
Der Mieter haftet für sämtlich auftretende Personen- und Sachschäden, die mutwillig, fahrlässig, aus Versehen oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Aufgrund der Hochwertigkeit der Vermietartikel empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung. Während einer Reparatur oder Neubeschaffung wird der Mieter für die Dauer des Ausfalls zum Schadenersatz herangezogen und trägt die entstehenden Anschaffungs-Reparatur-bzw. Instandsetzungskosten. Bei Neuanschaffung ist stets der Wiederbeschaffungswert zu entrichten. Haftungsansprüche gegen den Vermieter bzw. seinem Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.


6. Aufsicht
Der Mieter verpflichtet sich zur ständigen Beaufsichtigung der gemieteten Artikel und zur Einhaltung der Ordnung.                    Auf Wunsch kann eine Aufsicht bei uns gebucht werden, welche für die notwendige Ordnung z.B. bei Hüpfburgen sorgt: Anzahl der Kinder kontrollieren, Schuhe, Brillen, Schmuck o. ä. ablegen, keine scharfen oder glühende Gegenstände mitnehmen, nicht auf die Seitenwände springen und legen.
-Keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter-


7. Abnahme/Stornierung
Der Mietvertrag ist grundsätzlich bindend. Sollte ein Kunde einen oder mehrere gebuchte Artikel/Leistungen dennoch stornieren, werden die ersparten Aufwendungen wie z.B. Kraftstoff, Wasser, Strom, Reinigungsmittel usw. ermittelt und vom vereinbarten Auftragswerte in Abzug gebracht. Sollte uns der Kunde nachweisen, dass uns durch die Stornierung ein geringerer Schaden entstanden ist, so mindert sich die Abstandszahlung entsprechend.
Bei Artikeln die mit Kooperationspartnern / Subunternehmern angeboten werden (Großattraktionen, Großzelte, künstlerische Dienstleitungen u.a.) behaltne iwr uns vor, Aufträge zu kündigen, wenn unerwartete Hindernissgründe vorliegen.                   Der Mieter sorgt sich um notwendige Genehmigungen usw.. Bei Stornierungen wegen etwa nicht erteilter Genehmigungen, Wetterumschwung, ungeeignete Austragungsorte oder ähnliches ist ebenfalls die Abstandszahlung fällig. Bereits geleistete Leistungen (z. B. vergebliche Lieferung) werden gesondert berechnet. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Sollte uns eine anderweitige Vermietung des stornierten Artikels zum ursprünglich gebuchten Termin gelingen, übernehmen wir die gesamten Verwaltungskosten und entbinden den ursprünglichen Mieter von seiner Zahlungsverpflichtung.

 

8. Aufstellort
Aufblasbare Artikel wie z. B. Hüpfburgen, Riesenrutschen, Bull-Riding und Riesen-Kicker benötigen einen geeigneten Untergrund, welcher gerade, sauber, trocken und belastbar ist (1 Tonne). Ggf. ist eine Bodenplane zum Schutze der Artikel auszulegen. Bei Lieferungen von Zelten, Imbiss-oder Toilettenwagen muss der Aufstellort mit Transportern anzufahren sein. Zelte müssen mit 80 cm langen Erdnägeln gesichert werden. Eventuelle Beschädigungen am Untergrund oder der Oberfläche gehen zu Lasten des Mieters.

 

9. Reinigung/Trocknung
Der Mieter verpflichtet sich, alle Artikel sauber und trocken zu übergeben. Falls nicht, werden die von uns aufgeführten Reinigungs-bzw. Trocknungspreise fällig. Auf Wunsch kann die Reinigung eines Artikels vorab bei uns gebucht werden. Aufblasbare Artikel müssen zum Schutz vor Verrottung unbedingt trocken eingelagert werden, daher unbedingt vor Regen schützen und abdecken.

 

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen, Siegburg.

 

11. Schaden/Mängel
Sollte ein Kunde wider erwarten einen Defekt oder eine Beschädigung an einem gemieteten Artikel feststellen, so ist der Vermieter umgehend telefonisch zu informieren. Ggf. ist die Notfallrufnummer des Servicemitarbeiters auf unserem Anrufbeantworter hinterlegt. Dieser wird dann nach seiner Wahl umgehend eine Reparatur durchführen oder einen Ersatzartikel bereitstellen. Nur wenn die Nachbesserung nicht gelingt und der gemietete Artikel in seiner Funktion eingeschränkt wurde, ist der Mieter zur Herabsetzung des Mietzinses berechtigt. Nicht gemeldete Beschädigungen/Mängel können nicht akzeptiert werden, wenn dem Vermieter keine Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde.

 

12. Stornierungen/Absprachen
Alle Absprachen sowie Stornierungen bedürfen der Schriftform. Sollte einer oder mehrere der hier aufgeführten Punkte gegen geltendes Recht verstoßen, so werden nicht automatisch alle Punkte unwirksam, sondern nur die betroffenen Regeln. Diese werden dann durch geltendes Recht ersetzt, welche dem zu ersetzenden Punkt wirtschaftlich am nächsten kommt.

 


Sankt Augustin 01.03.2020

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Geschäftsbedingungen 2019-1 ab 2.1.2019.
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